Beicht- Spiegel.
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Nahmen gegeben; einen ins Angesicht ges schändet und geschmäht, ihm seine Fehler oder heimliche Sünden fürgeworfen. dy hab andere getadelt, ausgehöhnt, ausges richtet, verächtlich von ihnen geredet, doch nicht wider die Ehr; hab ihr Thun und las sen übel ausgelegt. Ich hab von meinem Nächsten freventlich ohne genugsame Ursach in einer schweren Sach geurtheilt oder ges argwohnt. Ich hab Pasquillen oder Schmäh Schrifften gemacht und ausgestreut.
wider die 5. Gebot der Kirchen.
Von denen Sonn- und Seyertagen siebe das dritte Gebot GOttes. Ich hab an: verbotenen Tagen ohne Roth und Erlaubnus Fleisch gessen. Ich hab an gebotenen Fast Tågen mich mehr als einmahl fatt gef sen, da ich doch weder Alters, noch schwes rer Arbeit, noch anderer Urfach halber davon entschuldigt ware. Ich hab im ganzen Jahr fein einzigmahl gebeichtet, die Defter liche Communion unterlassen, over dieselbe unwürdig empfangen. NB. Dieses leztere ist eine doppelte schwere Sünd, und ges schiht durch eine unwürdige Communion dem Kirchen- Gebot nicht genug.
In den 7. Haupt: Sünden.
1. Soffart. Ich bin sehr hofärtig gewe fen in Gedanken; Hab mich andern vorgetogen, sie im Herzen verachtet, mich in Gr


