Beicht- Spiegel.
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eder Dienstbotten etwas angenommen, wor über sie keinen Gewalt gehabt. Ich hab ge ftohlene Sachen gekauft, verwahrt, oder vers zehren helfen. Ich hab gefundene Sachen behalten, und nicht nachgefragt, wem siegehdren. Ich hab von dem Geld, so mir die Herrschaft zum Einkaufen, oder von denen Sachen, die mir andere in die Arbeit gege ben etwas zuruckbehalten. Ich hab die Arbeit schlecht, liederlich gemacht, und doch mir wohl bezahlen lassen, mehr Geld gefors dert als ich verdient. Ich hab mein Umt, Dienst, wovon ich Besoldung oder Lohn has be, hinläßig verrichtet. Ich hab betrogen in der Rechnung, im Spielen, Kaufen, Ver Faufen, durch falsche Waar, Münz, Ge wicht, Maas oder Ehlen. Ich hab Wucher getrieben, zu viel Zins genommen, f. E. 7.8. Guld, vor 100, oder alle Wochen einen Duppel, Kreuzer vor einen Gulden. Ich hab andern Schaden zugefügt in denen Gärten oder Felderen, an denen Bäumen, Früch ten, ic. Ich hab anderer Schaden nicht ver hütet, da ich doch leichtlich gekönnt oder ge follt. Ich hab denen Handwerkern, Taglöhnern, Dienstboten, den gebührenden Lohn nicht gegeben, zu lang aufgeschoben, oder davon abgezwakt. Ich hab Schulden ge macht ohne Meinung sie zu bezahlen; oder hab sie nicht gezahlt, da ich doch gefönnt; bab


