Beicht- Spiegel.
getragen. Ich hab mich gegen den unver nünftigen Geschöpfen Gottes mit Umblis ten oder auf sonst andere Weiß versündigt. Ich hab andere ungebührlich angetastet, ges Füßt, oder mich von anderen gern antafien, tussen lassen. Ich hab mit mir selbst gefün. diget. Ich bin mit böfen Gesellen umgangen, hab unkeusche Sachen mit ihnen ges trieben. Ich hab mich in verdächtige Häus ser oder Gefahr begeben zn fündigen, mich in der nächsten Gelegenheit freiwillig auf gehalten, in unzuläßiger Gemeinschaft so lang gelebt, mich mit anderen Personen im erk verfündigt.
NB. Du must sagen, ob es ledige, oder verheurathete, anverwandte oder geistliche Personen gewesen, doch ohne jemand zu nen nen. Eben dieses ist auch zu verstehen von denen Begierden. Denen Eheleuten ist nicht alles erlaubt; das Gewissen gibt ein was unrecht feie. Denen, so zwar mit einander versprochen, aber noch nicht ordentlich copu lirt sind, ist nichts erlaubt; sie sind weder Eheleut vor Gott, noch vor den Men schen.
wider das fiebende und zehende Gebott. Ich hab einem so viel Geld oder andere Sachen entfremdet, oder den Willen ge habt solches zu thun. Ich hab aus der Kirch gestohlen. Ich hab von Kindern


