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Ebenso wurden einige Melodicen, welche ohnehin bei ihrer Schwerfälligkeit leicht entbehrlich sind, mit andern, dem Charakter des Liedes mehr angemessenen vertauscht, und überhaupt dieselben an mehren Stellen, die schwer zu singen waren, vereinfacht und erleichtert, ohne den cantus firmus merklich zu ändern. Hierdurch, wie auch durch das nähere Zusammenrücken der Drucksäge, ward so viel Raum gewonnen, daß die oben gewünschten neuen Gesänge, mit Genehmigung des Bischöflichen General- Vicariats, in einem Anhang durften aufgenommen werden.
Bei Verfassung dieser neuen geistlichen Lieder hat man immer die Aufschrift des Gesangbuches, nämlich den Sinit der heiligen katholischen Kirche vor Augen gehalten, worauf die lateinisch überschriebenen Hymnen der alten Kirchenväter hindeuten. Desgleichen wurden dieselben nur den bereits im Gesangbuch stehenden, oder andern in der Fuldaischen Diöcese allgemein üblichen Melodieen angepasſet.
Was endlich den Inhalt der Kirchengesänge im Ganzen und deren erbaulichen Gebrauch beim Gottesdienste von Seiten des Christenvolkes, besonders aber der Vorsänger und Organisten betrifft, welche sich nach der, dem Choral- Melodieenbuche vorgedruckten Anleitung, und dem Circulare des B. Gen.- Vicar. vom 17. Nov. 1818 gewissenhaft richten sollen: so schließt sich dieser Vorbericht mit einer merkwürdigen Belehrung des Hl. Bernardus. In einem Schreiben ( Ep. 398) an den Abt Guido und dessen Ordensbrüder, welche ihn um einige Lesungen und Gesänge hr die Feierlichkeit des heil. Viktor ersucht hatten, antwortete er:
Was in der Kirche dem Volke vorgebetet oder vorgesungen wird, soll kein Kram von Neuig- oder


