Vorrede.
Gesangbuche sind 358 Gefänge beibehalten; und man hat forgfältig aus den verschiedenen Bezirken unsers Landes Nachricht eingezogen, welche Gesänge, dort oder hier, ofs fentlich oder besonders im Gebrauch seyn. Diese alle bes hielt man unverändert bey, außer daß hie und da ein Auss druck, der der Sprache oder dem Glauben entgegen ist, oder der gar zum Spott eines gemeinen Sprüchworts worden war,( wie es leider dergleichen Lieder Ausdrucke viele giebt) anmerklich oft nur mit Einem Buchstab oder Wort verbes fert wurde. Da die vorigen Auflagen des Gesangbuchs, bis sie vergriffen sind, im Gebrauch bleiben sollten: so durften auch keine unnüße oder schlechten Verse ausgelassen werden, damit bei den beibehaltnen Liedern der Kirchengesang nicht gestört würde. Diese Verbesserung, daß nehmlich aus als ten guten Liedern schlechte Strophen weggethan werden, bleibt einer zukünftigen Zeit vorbehalten; und ich wünschte, fie wåre bald da.
Daher glaube niemand, daß jeder Ausdruck, oder jede Borstellungsart, die auch in diesen 358 beibehaltenen fica dern vorkommt, durch dies Beibehalten gebilligt oder gepries sen werde. Aus heiligem Eifer gaben sich in der ältern Zeit viele mit Liederdichten ab, die dazu nicht geschaffen waren. Sobald es ihnen gelang, die Sylben in Reim zu zwingen, und mit Geheimnissen der Religion, oder mit Kreuz und Leiden, etwa auch mit einem Kernspruch der Bibel andächs tig zu spielen; insonderheit wenn sie dabei wohlgemeinte Herzliche Empfindungen rührend übertrieben, so ward ihr
Lied
3


