noch ausserdem die Nachdrucker, Beförderer und Verbreiter des Nachdrucks mit einer halb Unserem Fisco und halb den rechtmäßigen Verlegern zuzuwendenden Geldbuße von Hundert Reichsthalern belegt werden sollen.
Dagegen müssen aber auch die Impetranten, bey Verlust dieses Privilegii, dem unter sich und mit dem hiesigen Ehrwürdigen Ministerio zum Behuf der Prediger Wittwen- Casse errichteten, von Uns obrigkeitlich beſtätigten Vergleich in allen Puncten getreulich nachkommen, daß Gesangbuch auf gutem dauerhaften Papier und mit deutlichen Lettern abdrucken, und jedem Format die dafür bestimmten Preise, nämlich: Sechszehn Schilling für den kleinsten, Neunzehn Schilling für den mittleren und Neun und Zwanzig Schilling für den groben Druck, auf dem Titelblatte vordrucken lassen, ohne vorgängige Uns davon zu machende Anzeige nie eine neue Auflage veranstalten, auch von jedem Druck und Format zwey gebundene Eremplare an das hiesige Archiv und eben so viele an die Stadt- Bibliothek unentgeldlich abliefern. Urkundlich dessen haben wir dieses Privilegium, Uns jedoch an Unseren Rechten unbeschadet, unter Unserem gewöhnlichen Siegel und Unseres Herrn Secretarii Unterschrift ausfertigen lassen. So geschehen Hamburg den Acht und Zwanzigsten September Anno Eintausend Acht Hundert Zwey und Vierzig. al burhan berada
19 Ex speciali Commissione
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had and solu Amplissimi Senatus Hamburgensis ( L. S.) Eduard Schlüter, Dr. En ande
bun dro trition para mapigo yad et
Reipublicae Hamburgensis Secretarius subscripsi.


