manschorgisgaunate as teadse setral
timp cinder mitusann
gudmuns
SIG 1911
369970ER
Borrede.
ind thod and
usikhistifise
Das gegenwärtige Gesangbuch, welches nach
erfolgter verfassungsmäßiger Genehmigung Eines Hochedlen und Hochweisen Senates und des löblichen Collegii der Sechsziger, statt des seit dem Jahre 1788 unter uns gebräuchlich gewesenen, beim öffentlichen Gottesdienste in den Stadt- und Landkirchen eingeführt werden soll, ist zunächst durch das Bedürfniß einer reicheren Auswahl und einer größeren Mannigfaltigkeit geiſtlicher Lieder veranlaßt worden; und ohne Zweifel wird es den Gliedern unsrer Gemeinen nicht weniger als uns zur Freude gereichen, einen in dieser Hinsicht schon
sibi
lange
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