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Hamburgisches Gesangbuch für den öffentlichen Gottesdienst und die haeusliche Andacht : mit eines hochedelen und hochweisen Raths Special-Privilegio
Entstehung
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Das gegenwärtige Gesangbuch, welches nach

erfolgter verfassungsmäßiger Genehmigung Eines Hochedlen und Hochweisen Senates und des löblichen Collegii der Sechsziger, statt des seit dem Jahre 1788 unter uns gebräuchlich ge­wesenen, beim öffentlichen Gottesdienste in den Stadt- und Landkirchen eingeführt werden soll, ist zunächst durch das Bedürfniß einer reicheren Auswahl und einer größeren Mannig­faltigkeit geiſtlicher Lieder veranlaßt worden; und ohne Zweifel wird es den Gliedern unsrer Gemeinen nicht weniger als uns zur Freude gereichen, einen in dieser Hinsicht schon

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