1997198 1999 Thurdhofe aid adiun dhon dindami a marjull dd zami, tim burdboil and
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zapidair Bürgermeister und Rath dieser freien Hansestadt bezeugen hiemit öffentlich, daß Wir dem hiesigen Amte der Buchbinder und Unserem RathsBuchdrucker den Druck und Verlag des unter Unserer verfassungsmäßigen Genehmigung von dem hiesigen Ehrwürdigen Ministerio im vorigen Jahre ausgefertigten Hamburgischen Gesangbuches, nebst der demselben beigefügten Sammlung Gebete, auf ihr Ansuchen verstattet, und zugleich ein ausschliessendes Privilegium dahin ertheilt haben, daß ausser ihnen jetzt und künftig niemand freistehen solle, solches in Unserer Stadt und deren Gebiete zu verlegen, drucken zu lassen und zu verkaufen.
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Wir verbieten demnach allen hiesigen Buchführern, Buchdruckern und sonst jedermann, oberwähntes neues Gesangbuch, nebst der demselben beygefügten Sammlung Gebete, es sey unter demselben oder einem veränderten Titel, und es geschehe ganz oder Theilweise, unter welchem Vorwand, auch in welchem Format es wolle, hier oder anderwärts nachdrucken zu lassen, oder die nachgedruckten Exemplare in dieser Stadt und deren Gebiete einzuführen, zu verkaufen, aufen, oder sonst sonst zu verbreiten; mit der ernstlichen Verwarnung, daß nicht allein allen, die hiewider handeln oder dazu Fürschub leisten, sie seien Käufer oder Verkäufer, die bei ihnen gefundenen Eremplare abgenommen und zum Besten der rechtmäßigen Verleger confiscirt, sondern auch Jequoedoe
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