Vorrede.
demselben geprüft und mehrere Monate hindurch in dessen Geschäfts Locale zur Einsicht der Sachverständigen ausgelegt, hernach aber dem Königlichen Ministerium der geistlichen An gelegenheiten überreicht worden. Nachdem nun diese hohe Behörde zum kirchlichen Gebrauch dieses Gesangbuches die erbetene Genehmigung ertheilt hat, so erscheint es hiermit in Druck, und es bleibt uns daher nur noch die eifrige Bitte zu Gott übrig, daß er den vieljährigen auf dieses Gesangbuch verwendeten Fleiß nicht ungesegnet lassen, dieser in der Lauterfeit der Liebe dargebotenen Gabe die Herzen der Glaubensgenossen zuwenden und, wo sie Eingang und Annahme findet. unter christlichen Gemeinden dazu reiches Gedeihen geben wolle zur Beförderung des Reiches Christi und zum Preise seines hochgelobten Namens.
Berlin, den 25. August 1829.
VI
Brescius. Küster. Marot. Neander. Nitschl. Schleiermacher. Spilleke. Theremin. Wilmsen.


