Vorrede zur achten Auflage.
Das zuerst im Jahre 1829 zu Berlin mit Genehmigung der Evangelischen firchlichen Ober- Behörde erschienene, und dann in sechs nachfolgenden Auflagen verbreitete Gesangbuch zum gottesdienstlichen Gebrauch für Evangelische Gemeinen hat durch die Aufnahme, welche es gefunden und in der es sich behauptet, hinreichend bewiesen, daß es einem damals weithin und tief empfundenen Bedürfnisse entsprach, und für die vollkommnere Aneignung und Benußung des eban, gelischen deutschen Liederschatzes in kirchlichen Versammlungen einen fühlbar gesegneten Uebergang und Fortschritt bezeichnet. Wenn indessen schon die ersten Herausgeber das Geständniß öffentlich abgelegt haben, daß diese Lieder Sammlung von der beabsichtigten Vollkommenheit noch fern sey, so hat sich auch wirklich seit mehreren Jahren bei einem ansehnlichen Theil unserer Kirchengenoffen ein weiter gehendes Verlangen kund gegeben, welchem seine Berechtigung, eben weil es auf dem heiligsten Lebensgebiete hervorgetreten, nicht abgesprochen werden darf. Unverkennbar hat sich neuerdings der kirchliche Sinn noch in höherem Grade und größerem Umfange, als es im Zeitpunkte der ersten Herausgabe des Buches der Fall war, sowohl überhaupt den Liedern von älterer Bewährung, als auch den älteren Lese- Arten der einzelnen, wieder zugewandt.
Demzufolge empfingen die unterzeichneten, ältere und ordnungsmäßig neu hinzugetretene, Mitglieder der für das Gesangbuch bestehenden Commission amtliche Veranlaffung, das jestzeitige Erforderniß einer weiteren Vervollkommnung des fraglichen Bestandes in Erwägung zu nehmen.


