Borrede.
rechtmäßigen Ausgaben angenommen und den offenbaren Schaden des rechten Verlegers gesucht haben. Als wirkliche Nachdrucker haben sich in den Jahren 1750, 1766, 1767 und andern genennet: ein Hutter in Schaffhausen, ein Betulius* in Stuttgart, und wo ich nicht ganz irre, ein Hechtel in Goslar. Der eine hat dem Handbuch Wettergebete, der andere hat demselben andere Gebete angehänget, die meinem Vater gar nicht eigen sind, und mit seiner vorzüglichen Gebetgabe, welche ihm Gott geschenkt hatte, gar nicht übereinkommen. Ist das nicht schåndlich? Ist das nicht den Namen eines rechtschaffenen Mannes mißbraucht? Ist das nicht Betrug? Am allerårgsten aber hat es gemacht Johann Rudolph Imhof in Basel. Der hat ein recht gutes Gebetbuch herausgegeben, unter dem Titel: Himmlisches Vergnügen in Gott. Demselben hat er das ganze Handbuch meines Vaters einverleibt, und doch seiner im geringsten nicht gedacht. Mel und Schmolke sind darinnen genennet, aber Starck kommt niemals vor. Ist das nicht für meinen Vater nachtheilig? Er darf wohl einem Mel und Schmolke an der Seite stehen. Und wenn Mel und Schmolke noch lebten, so würden sie sich gewiß eines Johann Friedrich Starcks nicht schämen. Wie viel Unlauterkeit ist demnach nicht bei diesem Verfahren! Man will das Handbuch unterdrücken. Man will es ohne Starcks Namen ausbreiten. Man verleitet Andere, das Buch doppelt zu kaufen, einmal unter Starcks Namen, einmal ohne denselben. Und wie soll man dieses Unternehmen wohl nennen? Ich will ihm keinen Namen geben, sondern nur den sämmtlichen Nachdruckern dieses Buchs sagen, daß sie sich und die Welt betrügen, wenn sie vorgeben, daß sie solchen Nachdruck zur Beförderung der Gottseligkeit übernommen hätten; denn ihr Gewissen wird ihnen sagen, daß nur Gewinn, schåndlicher Gewinn die Triebfeder davon gewesen sey. O! daß sie doch lernen möchten, den besten und größten Gewinn zu suchen! Das ist aber ein großer Gewinn, wer gottselig ist und låffet sich begnügen.
iest 3. F. Steinkopt.
VI
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