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Paul Gerhardt's geistliche Lieder getreu nach den besten Ausgaben abgedruckt / hrsg. von Fr. v. Schmidt
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Paul Gerhardts Geistliche Lieder.

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helfen, daß ihnen der ehrliche und in vielen Landen berühmte Mann möge gelaffen, und ihm, wegen seines darüber gemachten Gewissen, die Subsription gnädigst erlassen werden." Der Magistrat, welcher aus Mitgliedern beider Confessionen bestand, entsprach sofort diesem Gesuch, erhielt aber vom Kurfürsten einen abschlägigen Bescheid, weil dieser glaubte, daß Gerhardt sich bei den 1662 und 1663 gehaltnen Religions­gesprächen als den heftigsten Gegner des Friedens zwischen Lutheranern und Reformirten erwiesen habe. Aus demselben Grunde blieb auch eine zweite, noch dringendere Eingabe derselben Behörde unberücksichtigt. Erst als Ende 1666 die Stände die Wiedereinsehung Gerhardts bean­tragten, und seine fromme Gemahlin dieses Gesuch unterstütte, ließ der Kurfürst dem Magistrat die kaum noch gehoffte Eröffnung machen: daß er, da er gegen Gerhardt weiter keine Klage vernommen habe, als daß er sich weigere, die Edicte zu unterschreiben, er aber dafür halten müßte, daß er die Meinung derselben nicht recht begriffen habe, so wollte er ihn in sein Amt völlig wieder einsehen und ihm die Un­terschrift des Reverses erlassen." Zugleich ließ er Gerhardt selbst durch einen Geheimsecretär die Nachricht von seiner Wiedereinsetung mit dem Bemerken eröffnen, daß S. Durchlaucht der gnädigsten Zuversicht lebten, er werde auch ohne Revers sich den Edicten gemäß zu bezeigen wissen. Doch gerade diese vertrauensvolle Äußerung des großen Fürsten ver= setzte den ängstlichen Mann in die heftigste Gewissens- Unruhe. Ein Rücktritt in sein Amt unter solchen Umständen erschien ihm als ein still­schweigendes Versprechen, die Edicte zu halten. Denn bei ihm galt ein mündliches Versprechen ebensoviel als eine Unterschrift in voller Form.

Deshalb vermochte er die Freude, in welche die Nachricht von sei­ner Wiedereinsehung die ganze Stadt versekte, nicht zu theilen. Er schrieb vielmehr am 19. Januar 1667 an den Magistrat und bat drin­gend, man möge ihm zu Hilfe kommen und ihm zu Lieb beim Kur­fürsten anfragen, wie und in welcher Gestalt er wieder in sein Amt eintreten solle. In Bezug auf die an ihm gerühmte Mäßigung aber fagt er in diesem Schreiben, daß er sich zu derselben niemals anders verstanden habe, noch verstehen könne, als daß er bei allen seinen lu­therischen Glaubensbekenntnissen, und namentlich bei der Concordien­formel, gelassen werde, und keines unter solchen Bekenntnissen für ein Schand-, Schmäh- und Lästerbuch dürfe halten oder von andern halten lassen.

Auf diese Vorstellungen des peinlich gewissenhaften Mannes ging denn der Magistrat auch ein und verwandte sich nochmals beim Kur­fürsten für ihn, erhielt jedoch seine Eingabe von demselben noch am nämlichen Tage mit der kurzen Randbemerkung zurück: Wenn der Prediger Paul Gerhardt das ihm von S. K. Durchlaucht gnädigst więz