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Paul Gerhardts Geistliche Lieder.
fühlten, stellte er die Auswandrung in andre Länder frei. Jeder Geistliche sollte aber von nun an bei seiner Anstellung zum Halten dieser Verfügung durch einen Revers verpflichtet werden. Außerdem veranstaltete der Kurfürst in demselben Jahre unter dem Vorsit des Oberpräsidenten Grafen von Schwerin auf dem Berliner Schloffe ein Religions- Gespräch zwischen Lutheranern und Reformirten, wodurch jedoch keine Annäherung der beiden Parteien erzielt, vielmehr der bestehende Riß noch erweitert wurde. Paul Gerhardt nahm dabei eine hervorragende Stellung ein, denn er war der Verfasser der lutherischen Angriffs- und Vertheidigungsschriften, in welchen sich sowohl große logische Schärfe als auch dogmatische Unbeugsamkeit aussprachen. Nach zehn unfruchtbaren Sigungen erklärten die Lutheraner, daß sie fest entschlossen seien, bei allen ihren Lehren zu verbleiben, den Reformirten aber alle nachbarliche Liebe und Freundschaft erweisen wollten.- Die Reformirten verlangten jedoch gleichwohl die Fortsetzung der Berathungen. Daher fanden noch sieben andre Sizungen statt, welche jedoch, wie vorauszusehen war, ebenfalls erfolglos blieben. Das erbitterte den Kurfürsten, und er erließ im September 1664 eine Verordnung, die den Geistlichen bei Strafe der Dienstentlassung gebot, ,, einander weder mit anzüglichen Namen zu verunglimpfen, noch auch einander durch bloße Schlußfolgerungen ungereimte oder gottlose Lehren beizumeffen, am allerwenigsten aber solches auf der Kanzel zu thun." Diesen und mehreren andern Verordnungen nachzukommen, sollten sich die Geistlichen durch Reverse verpflichten. Da weigerten sich nun besonders zu Berlin viele Geistliche, solche Reverse, wie der Kurfürst sie von ihnen verlangte, auszustellen, weil sie dadurch einer ihrer Bekenntnisschriften, der sogenannten Concordienformel, zuwider handeln würden. Sie erklärten, sie wollten sich sehr gern alles Schmähens, Lästerns und Verdammens enthalten, könnten aber nicht umhin, ihre Zuhörer in Betreff der reformirten Lehre bescheidentlich zu unterweisen. Doch damit war man nicht zufrieden.
Gerhardts Collegen, Propft Lilius und Archidiaconus Reinhardt, wurden die ersten Opfer des kurfürstlichen Zornes. Als sie den Revers nicht unterschreiben wollten, wurden sie sofort ihres Amts entsetzt. Kurz darauf erging ein kurfürstlicher Cabinetsbefehl, der auch Gerhardts Absetzung aussprach, wenn er nicht unterschriebe. Sein Consistorium jedoch bewilligte ihm noch acht Tage Bedenkzeit, er aber erwiderte, er habe sich längst bedacht und werde sich wohl nicht ändern". Darauf erfolgte denn am 13. Februar 1666 seine Amtsentſegung.
Die Nachricht davon rief in ganz Berlin große und aufrichtige Trauer hervor. Die Stadtverordneten und Gewerke wandten sich sofort an den Magistrat mit dem Gefuch, beim Kurfürsten vorbitten zu


