Abläsſe.
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Unvollkommene Ablässe.
Einen Ablaß von sieben Jahren gewinnen fie, so oft sie:
1) die Leiche eines Congreganisten oder eines anderen Christgläubigen zu Grabe begleiten
2) durch das Glockenzeichen von dem Todeskampfe oder von dem Hinscheiden eines Christgläubigen in Kenntniß gesetzt für die Genesung des Kranken, oder um eine glückliche Sterbestunde für denselben, oder für die Seelenruhe des Verstorbenen beten
3) einer frommen Versammlung oder einem Gottesdienste oder einer Predigt beiwohnen
4) einem Gottesdienste, den die Congregation zum Troste der Abgestorbenen hält, beiwohnen 5) an Werktagen eine hl. Messe hören
6) vor dem Schlafengehen ihr Gewissen sorgfältig erforschen
7) arme Kranke sowohl Congreganisten als auch andere in Spitälern oder in ihren Privatwohnungen besuchen
8) Gefangene besuchen
9) Feindseligkeiten beilegen.
Alle genannten Ablässe können die Congreganisten an jedem Orte gewinnen, wo sie sich eben aufhalten, wofern fie nur in der Kirche ihres Wohn- oder Aufenthaltsortes die Werke verrichten, an die der Ablaß geknüpft ist.


