Zweiter Abschnitt.
Die Congreganisten gewinnen alle Statis ons- Ablässe der Kirchen von Rom, wenn sie an einem beliebigen Tage des Jahres die Kirche oder Kapelle ihrer eigenen Congres gation andächtig besuchen( oder auch, wenn sie von ihrem Wohnorte abwesend sind, irgend eine andere Kirche des Ortes, wo sie sich gerade befinden), und dort sieben ,, Vater unser" und sieben, Ave Maria" beten.
Alle vorerwähnten Ablässe können auch den armen Seelen im Fegfeuer fürbittweise zugewendet werden. Andere Privilegien und Gnadenbewilligungen.
1) Der Altar jeder Marianischen Congregation ist privilegirt für jeden Priester, welcher die heilige Messe an demselben für die Seelenruhe eines Congreganisten lieft.
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2) Jeder der Congregation einver leibte Priester hat dasselbe Vorrecht an jedem anderen Altare und in jeder anderen Kirche, wenn er das heilige Opfer für die Seelenruhe eines Congreganisten darbringt.
3) Alle Gläubigen können in der Congregationsfirche oder Kapelle, wenn daselbst mit Erlaubniß des Bischofs während drei aufeinander


