Zweiter Abschnitt.
Ablaß entweder an dem Tage selbst oder auch an dem folgenden Tage gewinnen.
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Zweimal im Jahre können die Congreganisten den für jede Woche verliehenen Ablaß, auch ohne daß sie die Congregationsfirche besuchen, gewinnen, wenn sie nach vorher abgelegter Generalbeicht( entweder über ihr ganzes Leben oder über die Zeit seit der letzten Generalbeicht) in einer beliebigen Kirche das allerheiligste Sacrament des Altares empfangen und nach der Meinung des Papstes beten.
5) Der Präses der Congregation kann, wenn er ein für allemal die Erlaubniß des Bischofs dazu erhalten hat, den franken Sodalen oder den im Dienste der Congregation stehenden Personen am Tage, wo sie die hl. Communion empfangen haben, einen vollkommenen Ablaß zuwenden. Er hält dann an den Kranken eine kurze Ermahnung, die Schmerzen der Krankheit geduldig zu ertragen, oder den Tod mit Ergebung in Gottes heiligen Willen anzunehmen, und läßt ihn hierauf( vor einem Cruzifixe) drei ,, Vater unser" und„ Gegrüßt seist du, Maria" nach der Meinung des Papstes beten. Dieser Ablaß kann so oft gewonnen werden, als der Kranke die hl. Communion empfängt.


