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Abläffe.
Vollkommene Ablässe für die Mitglieder der Congregation.
Ein vollkommener Ablaß kann von den Mitgliedern der Congregation gewonnen werden:
1) Am Tage der Aufnahme in die Congregation, wenn man nach reumüthiger Beicht die hl. Communion empfängt, und die gewöhnlich vorgeschriebenen Gebete verrichtet.
2) Jn der Todesstunde.
3) An Weihnachten, Christi Himmelfahrt, Mariä Empfängniß, Geburt, Verkündigung und Himmelfahrt, wenn man nach würdigem Empfange der hl. Sacramente in der Congregationsfirche die gewöhnlichen Ablaßgebete verrichtet.
4) Einmal in der Woche am Tage der Versammlung, wenn man nach würdigem Empfange der hl. Sacramente in der Congregationskirche die üblichen Gebete verrichtet. Versammeln sich die Mitglieder mehrmals in derselben Woche, so kann man sich nach Anleitung des Präses den Tag selber wählen, an welchem man den Ablaß gewinnen will.
Die Mitglieder derjenigen Congregationen, welche sich des Abends oder in den Nachmittagsstunden versammeln, können den vollkommenen


