Regeln für einzelne Vorstandsmitglieder. 33
Anvertrauten häufig mit dem Präses und dem Präfecten, um durch deren Rath und Anweisung ihnen desto besser zu ihrem geistigen Fortgang behilflich sein zu können.
3) Er führe ein genaues Verzeichniß der Aspiranten mit Angabe des Tages ihrer Zulassung und wache darüber, daß alle den gewöhnlichen Versammlungen regelmäßig beiwohnen.
4) Bei der feierlichen Aufuahme führe er die Aspiranten zum Altar und spreche ihnen das Weihegebet vor.
VII. Regeln für die übrigen Aemter der Congregation.
1. Regeln des Sacristaus.
1) Der Sacristan soll bedenken, daß er in seinem Amte Gott und der allerseligsten Jungfrau diene, also durch Frömmigkeit, Eingezogenheit und Eifer sich auszeichnen müſse.
2) Er hat für Alles zu sorgen, was den Gottesdienst betrifft, und darauf zu halten, daß Alles rein, vorschriftsmäßig und zur gehörigen Zeit zur Hand sei.
3) Er halte ein Verzeichniß aller zum Gottesdienste gehörigen Gegenstände, welche Eigenthum der Congregation sind. Congregationsbuch.
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