Regeln für einzelne Vorstandsmitglieder. 29
Caffenbestand vorlegen, und erstattet darüber dem Präses Bericht.
10) Mit dem Präses und Secretär unterzeichnet er die Diplome, Zeugnisse und sonstigen Schriftstücke, welche der Unterschrift des Vorstandes bedürfen.
Beim Antritte und bei Niederlegung seines Amtes unterschreibt er mit seinem Vorgänger resp. Nachfolger das Inventarium und die Bücher des Caffenverwalters.
2. Regeln der Assistenten.
1) Den Assistenten gilt Alles, was in den Regeln für den ganzen Vorstand" gesagt ist.
2) Sie müssen in Allem dem Präfecten mit Rath und That bereitwillig unterstützen; es muß daher zwischen ihnen und diesem ein wahrhaft freundschaftliches Verhältniß obwalten.
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3) Sie sollen sich mit dem Präses und Präfecten über alles Dasjenige besprechen, was auf den geistigen Fortgang der Congregation Bezug hat.
4) In Abwesenheit oder Verhinderung des Präfecten vertritt ihn der erste Assistent; ist anch dieser verhindert, der zweite.


