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Marianisches Congregations-Buch
Entstehung
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Erster Abschnitt.

3. Regeln des Secretärs.

1) Der Secretär hat in den Vorstandsver­sammlungen das Protokoll zu führen und über­haupt alle schriftlichen Arbeiten der Congrega­tion zu besorgen; sein Amt erfordert große Pünktlichkeit, Ordnungsliebe und Trene.

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2) Er führt mit gewissenhafter Genauigkeit folgende vier Bücher:

a. Das Album, welches Namen, Alter, Stand, Geburtsort, Tag der feierlichen Aufnahme eines jeden Congreganisten, so wie auch den Todestag der Verstorbenen enthält. b. Das Protokollbuch, in welchem er alle Be­rathungen und Beschlüsse des Vorstandes aufzeichnet.

c. Die Annalen, worin er die laufende Ge­schichte der Congregation, die neuen Wahlen, besondere Feierlichkeiten, merkwürdige, die Congregation betreffende Ereignisse u. s. w. mit Jahr und Tag aufzeichnet.

d. Das Inventarium, worin er ein genaues Verzeichniß aller der Congregation als Eigenthum zugehörigen Gegenstände führt. 3) Er unterschreibt mit dem Präses und Präfecten die Diplome, Zeugnisse und sonstigen