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Marianisches Congregations-Buch
Entstehung
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Erster Abschnitt.

5) Er ziehe genaue Erkundigungen über die kranken Mitglieder ein, verrichte, wenn die Krank­heit gefährlich wird, in der Versamlung der Congregation die üblichen Gebete für dieſelben und sorge dafür, daß sie frühzeitig mit den heil. Sacramenten versehen werden. Im Falle des Todes halte er darauf, daß die eilfte allgemeine Regel befolgt werde.

6) Er sorge dafir, daß in jedem Monate eine Vorstandsversammlung gehalten werde und die Betreffenden dazu gehörig eingeladen werden und pünktlich erscheinen.

7) Beim Antritte seines Amtes mache er sich mit dem Inhalte des Protokollbuches bekannt, damit er in den Vorstandsversammlungen, wo nöthig, den Anderen die früheren Beschlüsse in's Gedächtniß zurückrufen und so Widersprüchen vorbeugen könne.

8) Wenigstens einmal in jeder Woche be­suche er den Präfes und bespreche sich mit ihm über den Zustand und die Angelegenheiten der Congregation. Die wichtigeren Punkte, welche er zu bemerken hat, übergebe er ihr schriftlich.

9) Alle drei Monate nimmt er mit den beiden Assistenten und dem Secretär Einsicht von den Büchern des Caffenverwalters, läßt sich den