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Marianisches Congregations-Buch
Entstehung
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Regeln für einzelne Vorstandsmitglieder. 27

Amtes, sondern auch die allgemeinen Regeln beobachten, und darauf halten, daß sie auch von allen Anderen beobachtet werden.

2) Obgleich, ihm die Sorge für die Congre­gation obliegt, so bleibt er doch in Allem dem Präses untergeordnet und darf ohne dessen Wissen und Willen Nichts vornehmen, ändern oder einführen. Er kann namentlich nicht eigenmächtig einen Aspiranten annehmen; noch viel weniger kann er einen Congreganisten aus der Congregation ausschließen.

3) Er muß bei allen Versammlungen sich frühzeitig einfinden, das Nöthige anordnen und die vorgeschriebenen Gebete deutlich und andächtig zur Erbauung der Anderen verrichten. Sollte er verhindert werden, so setze er behufs seiner Stellvertretung den ersten Assistenten, und falls auch dieser verhindert wäre, den zweiten Assistenten frühzeitig davon in Kenntniß.

4) Von Denjenigen, welche sich zum Ein­tritte melden, lasse er sich Vor- und Zunamen, Alter, Stand und Wohnung schriftlich geben, suche das sonst zu wissen Nöthige zu erfahren, berichte darüber dem Vorstande und trage mit des letzteren Zustimmung die Betreffenden in die Liste der Aspiranten ein.