Erster Abschnitt.
bis zur neuen Wahl bestimmen Daſſelbe gilt von den übrigen Beamten.
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7) Vor und nach der Wahl werden die üblichen Gebete verrichtet.
V. Regeln für den ganzen Vorstand.
1) Alle Vorstandsmitglieder haben die Pflicht, für das wahre Wohl der ganzen Congregation und jedes einzelnen Mitgliedes derselben zu sorgen, daher ganz vorzüglich auf die Beobachtung der Regeln zu halten, allen Mißbräuchen, die sich allmählig einschleichen könnten, gleich anfangs mit Festigkeit entgegen zu treten, und die Verfassung der Congregation vollkommen aufrecht zu erhalten.
2) Damit aber ihr Eifer für die Wahrung der Interessen der Congregation sich Ansehen und Geltung verschaffe, müssen alle Vorstandsmitglieder in jeder Beziehung der ganzen Congregation mit einem guten Beispiele vorangehen, sich durch einen musterhaften Wandel, ganz besonders aber durch gründliche Frömmigkeit, durch Demuth, Bescheidenheit, brüderliche Liebe und gewissenhafte Beobachtung der Regeln auszeichnen.
3) Sollte ein Vorstandsmitglied im Eifer nachlassen und seine allgemeinen und besonderen


