Regeln für den ganzen Vorstand. 25 Pflichten vernachlässigen, so soll ohne Weiteres ein Würdigerer an seine Stelle gewählt werden.
4) Alle Vorstandsmitglieder sollen in dem Präses das eigentliche Oberhaupt der Congregation anerkennen und ehren; ihm sollen sie mit vollem Vertrauen, entweder unmittelbar oder mittelbar( durch den Präfecten) Alles mittheilen, was er wissen muß, um die Congregation mit gutem Erfolge leiten zu können, sowie auch alles Dasjenige, was sie zur Besprechung in den Vorstandsversammlungen für geeignet oder nöthig erachten. Jedoch sollen sie ohne sein Wissen und Zustimmen in Betreff der Congregation nichts ändern noch etwas Neues anordnen.
5) Der Vorstand versammelt sich, auf Einladung des Präfecten, wenigstens einmal in jedem Monat, um über die Angelegenheiten der Congregation zu berathen und zu beschließen. Diese Versammlungen werden mit den üblichen Gebeten eröffnet und geschlossen. Nachdem der Secretär das Protokoll der vorhergehenden Sitzung vorgelesen, legt der Präses, in seiner Abwesenheit der Präfect, die Gegenstände der Berathung vor und leitet die Verhandlungen, in welchen Jeder frei und offen, aber mit Ruhe und


