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Marianisches Congregations-Buch
Entstehung
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Erster Abschnitt.

Durch die gänzliche Ausscheidung wird der davon Betroffene aller seiner Verpflichtungen gegen die Congregation enthoben, aber auch aller geistlichen Güter, Rechte und Privilegien verlustig, die er als Congreganist besaß. Er erhält die eigenhändig von ihm unterschriebene Weiheformel zurück, sein Name wird aus dem Album der Congregation getilgt und seine Ausschließung der ganzen Congregation bekannt gemacht, wenn der Präses Letzteres für rathsam erachtet.

2) Die Gründe zur gänzlichen Ausscheidung. find:

a. ein schweres, öffentlich bekannt gewordenes Vergehen,

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b. ein unchristlicher Lebenswandel,

c. andauernde Nachlässigkeit in Erfüllung der Congregationspflichten.

3) Bei größeren Fehlern, wenn sie nicht sofortige Ausschließung erheischen, wird der Betreffende vom Präfecten im Auftrage des. Präses auf eine bescheidene liebevolle Weise ermahnt; ist diese wiederholte Mahnung des Präfecten fruchtlos, so warnt ihn der Präses selbst; gibt er auch dieser Warnung kein Gehör, so wird er entweder für immer oder für eine gewisse Zeit aus der Congregation entlassen.