I. Unterricht über den Jubiläums- Ablaß.
gemäß. Auch in der natürlichen und weltlichen Ordnung der Dinge gibt es, wie eine Gemeinschaft der Schuld, so auch des Verdienstes und eine stellvertretende Genugthuung. Wie die einen die Sünden ihrer Angehörigen mitbüßen müssen, so können andern die Verdienste ihrer Vorfahren oder Freunde zu Gute kommen. Warum sollte der gleiche Grundsaß nicht Geltung finden in der Gemeinschaft der Heiligen, so daß uns die Verdienste unserer Vorfahren und Freunde im Himmel zu Hilfe kommen? Der Graf de Maistre bemerkt mit Recht:„ Es gibt keinen protestantischen Familienvater, der nicht in seinem Hause Ablässe ertheilt hätte, der nicht einem straffälligen Kinde auf die Bitten eines andern Kindes, mit dem er zufrieden war, die Strafe verziehen hätte. Es gibt keinen protestantischen Fürsten, der nicht während jeiner Regierungszeit hundertmal Abläffe unterzeichnet hätte, indem er auf die Verdienste eines Vaters, Bruders, Verwandten hin dem einen eine Gunst erwies, einem andern seine Strafe nachließ oder milderte u. s. w. Das Prinzip des Ablaffes ist ein solches, das auf der Ueberzeugung der ganzen Welt beruht."( De Maistre,„ Abende von Petersburg". 2, 10.)
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