1. Unterricht über den Jubiläums- Ablaß. 17
Barmherzigkeit, und wer der Kirche die Macht zuerkennt, Sünden zu vergeben und ewige Strafen nachzulassen, wird auch ihre Vollmacht, Ablässe zu ertheilen, als ganz natürlich und selbstverständlich ansehen müssen.
b) Für diese Lehre spricht auch die kirchliche Ueberlieferung. Nach dem Vorgange der Apostel haben auch in den folgenden Jahrhunderten die Vorsteher der Kirche diese Vollmacht ausgeübt. Dionysius, Bischof von Alexandrien, ertheilt im dritten Jahrhundert in seiner Kirche den Gefallenen Vergebung, nachdem sie einen Theil ihrer Strafe gebüßt und die Martyrer ihnen ihre Gebete geschenkt hatten. Aus den Schriften des heiligen Cyprian erhellt, daß auf Bitten der Martyrer den Büßern die Strafzeit abgekürzt wurde und zwar in der Ueberzeugung, daß diese Abkürzung vor Gott Wirkung habe. Tertullian wirft nach seiner Trennung von der Kirche den Katholiken vor, daß man bei ihnen im Hinblick auf die Martyrer einen Strafnachlaß ertheile, der vor Gott Giftigkeit haben soll. Daraus läßt sich die Lehre und Praxis der Kirche in Bezug auf die Ablässe, wie sie vor 1500 und 1600 Jahren gewesen, klar genug erkennen.
c) Diese Lehre ist endlich ganz vernunftJub.- Büchl. 2


