Druckschrift 
Trutznachtigall / von Friedrich Spee. Erneut von Karl Pannier
Entstehung
Einzelbild herunterladen

4

Spee, Trugnachtigall.

nach Würzburg berufen. Grauen erregende Bilder der menschlichen Verzweiflung und Verblendung enthüllte ihm seine Thätigkeit als Beichtvater, hatte er doch innerhalb der kurzen Spanne Zeit von noch nicht zwei Jahren zweihun­dert Heren und Zauberer zum Tode vorzubereiten und die bejammernswerten Opfer menschlicher Dummheit zum Schei­terhaufen zu geleiten. Es ist kein Wunder, daß der fort­währende Anblick dieses namenlosen Elendes und Schreckens ihn geistig erschütterte und körperlich aufrieb, so daß sein Haar vor Gram und Kummer über solche Schändlichkeiten vorzeitig ergraute. Und dabei war er im Innersten von der Unschuld der bejammernswerten Opfer überzeugt, denen er den letzten Trost spenden sollte. Schreibt er doch in feiner cautio criminalis: ,, Sch lege dieses mit meinen Eid­schwur nieder, daß ich wenigstens bis jetzt keine Here zum Scheiterhaufen geführt habe, von der ich nach allseitiger Er­wägung vernünftigerweise hätte behaupten können, daß sie schuldig sei!"

Infolge seiner in Würzburg gewonnenen Erfahrungen über den Greuel und den Wahnsinn der Herenverfolgung schrieb er die soeben erwähnte cautio criminalis, welche erst 1631 gedruckt wurde¹) aber höchstwahrscheinlich unter dem unmittelbaren Eindrucke der erschütternden Ereigniſſe geschrieben worden ist. Das Buch ist eine ebenso scharfe wie hochherzige Verurteilung des Herenwahnes und der Herenverfolgung. Es sichert seinem Verfasser in der Reihe derjenigen Männer eine bleibende Stätte, welche, ihren Zeit­genossen weit vorauseilend, Vorkämpfer der besseren Er­kenntnis gewesen sind und den Mut gehabt haben, den all­gemeinen Anschauungen mit Energie entgegenzutreten. Die cautio criminalis ist nicht unter dem Namen Spees ver­öffentlicht, als Verfasser ist vielmehr ein auctor incertus theologus Romanus genannt, aber Leibniz bezeugt mit

1) Der volle Titel lautet: Cautio criminalis, seu de processibus contra sagas. Liber ad magistratus Germaniae hoc tempore necessa­rius, tum autem consiliariis et confessariis principum, inquisitoribus, iudicibus, advocatis, confessariis reorum, concionatoribus caeterisque lectu utilissimus. Auctore incerto theologo Romano.