IX
Es war dabei beschlossen, daß thunlichst im Laufe der Monate März und April d. 3. die Einführung des Gesangbuchs in allen evangelischen Kirchen der Stadt erfolgen solle; zugleich sind Bestimmungen für das Zusammenwirken der Gemeinden bei späteren Ausgaben und etwaiger künftiger Revision des Gesangbuchs, das durch jene Vereinbarung ihr gemeinsames Eigenthum geworden ist, getroffen worden.
ar Durch Beschluß des Senats vom 31. Januar d. J. hat. diese Vereinbarung und das durch sie festgestellte Gesangbuch die obrigkeitliche Bestätigung erhalten.
Die unterzeichnete Commission hat es sich dann angelegen sein lassen, die Lieder des Gesangbuchs einer nochmaligen gründlichen Prüfung und Vergleichung mit den Originalterten zu unterziehen. Sie darf nicht unterlassen, in der Kürze noch die Gesichtspunkte zu bezeichnen, welche sowohl sie, als auch die frühere Fachcommission bei ihrer Arbeit geleitet haben.
Daß der ursprüngliche Auftrag der Domgemeinde mehr als eine gewöhnliche Revision ihres alten Gesangbuchs bezweckte, lag in der Natur der Sache und war in den ange. führten Motiven deutlich ausgesprochen. Nur insofern war das alte Gesangbuch bei der Arbeit zu berücksichtigen, als es wünschenswerth erscheinen mußte, der Gemeinde die bei ihr besonders eingebürgerten Lieder auch ferner zu erhalten. In der That finden sich 170 von den 950 Liedern des alten Gesangbuchs in dem neuen wieder. Jm llebrigen war die Auswahl eine ganz freie; es mußte nur darauf ankommen, das Beste, was die religiöse Dichtung unsers Bolkes von der Reformation an bis auf die neueste Zeit geschaffen und was davon für die gemeinsame Erbauung und den Gemeindegesang noch geeignet war, in dem Buche zu vereinigen. Daß dies


