VIII
endgültiger Genehmigung noch den übrigen Gemeinden mitgetheilt werden, um diese wo möglich gleichfalls zur Annahme desselben zu veranlassen und dadurch die Herstellung eines gemeinsamen Gesangbuchs für alle evangelischen Gemeinden der Stadt herbeizuführen. Freudig wurde die dargebotene Hand von der Domgemeinde ergriffen: um das erwünschte Ziel zu erreichen, fügte der Convent dem erwähnten Beschluß den Auftrag an die Bauherren und seine Deputation hinzu, sofort darüber Verhandlungen mit den anderen Gemeinden zu eröffnen, und ermächtigte die Deputation, auf Modificationen und Zu fäße des Entwurfs, die von jenen Gemeinden besonders gewünscht werden möchten, einzugehen. Die Verhältnisse forderten eine rasche Einigung, und diese gelang. Am 14. Januar 1873 unterzeichneten im Conferenzzimmer der Domkirche 21 Vertreter der jetzt vereinigten evangelischen Gemeinden der Stadt Bremen". freudig bewegt von dem Geiste des Friedens und der Liebe, welcher die Verhandlungen zu diesem glücklichen und verheißungsvollen Ausgange geführt hatte, die Vereinbarung, durch welche das evangelische Gesangbuch der bre. mischen Gemeinden" allseitig genehmigt ward. 24 Lieder waren in Folge dieser Verhandlungen dem früheren Entwurf hinzu. gefügt worden; zugleich wurde die unterzeichnete Commission - in welcher die Fachcommission durch ihre obengenannten Mitglieder, die Gesangbuchsdeputation der Domgemeinde durch den Bauherrn W. F. Barkhausen und Dr. Ehmk, die übrigen Gemeinden durch Pastor Kradolfer, Pastor Thi. fötter und Dr. Torstrick vertreten sind, mit der end. gültigen Feststellung des Tertes der Lieder und der Herausgabe des Gesangbuchs, zunächst einer gewöhnlichen und sodann einer mit Noten versehenen Ausgabe desselben, beauftragt.
-
-


