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guten Geschmackes entspreche, daß nach den großen und tiefen Forschungen der kirchlichen Liederkritik der geeignete Augenblick zur Erledigung der Gesangbuchsfrage gekommen sei, daß endlich der mangelhafte Gemeindegesang in den Gottesdiensten zum Theil auf die wenig singbaren, das Gemüth oft gar nicht ergreifenden Terte vieler Lieder des jetzigen Gesangbuchs zu. rückgeführt werden müsse". Mit der Ausführung der Arbeit wurde eine sofort eingesetzte Fachcommission betraut, die aus den Predigern Petri und Bulle, dem Professor Dr. Schaefer und dem Musikdirector Reinthaler bestand. Zugleich wurde eine aus 14 Mitgliedern bestehende Deputation erwählt, welche der Fachcommission bei der Feststellung des dem Gemeindeconvent zur Genehmigung vorzulegenden Entwurfs berathend zur Seite stehen sollte. Leider nöthigte schwere Krankheit das zweitgenannte Mitglied zum Ausscheiden aus der Commission und verzögerte deren Arbeit. Erst im Jahre 1871 war der Entwurf des neuen Gesangbuchs soweit ausgearbeitet, daß er der Deputation vorgelegt werden konnte; gegen Ende dieses und im Laufe des folgenden Jahres wurde der Entwurf in derjenigen Fassung, in welcher er aus den Deputationsberathungen hervorgegangen war, in mehreren Abschnitten der Gemeinde mitgetheilt und von dieser durch Conventsbeschluß vom 10. December 1872 genehmigt; die Hinzufügung eines Anhangs von Gebeten und Perikopen, sowohl der altkirchlichen als auch einer zweiten Perikopenreihe, blieb den Predigern der Gemeinde überlassen. Wenige Tage vorher hatte das Ministerium der reformirten Kirchen, in dessen Mitte gleichfalls schon seit einiger Zeit der Wunsch nach einem gemeinſamen bremischen Gesangbuch laut geworden war, an die Bauherren der Domgemeinde das Ersuchen gerichtet, der Entwurf möge vor


