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Evangelisches Gesangbuch der Bremischen Gemeinden
Entstehung
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noch durch eigene dichterische Kraft sich auszeichnete. In der Ge­stalt, welche es damals erhielt, ist das Gesangbuch in elf un­veränderten Auflagen bis heute verblieben. Wenige Jahre später, 1812, wurde von dem Ministerium( Predigercollegium) der reformirten Kirchen an Stelle des für die reformirten Stadt­und Landgemeinden bestehenden Gesangbuchs vom Jahre 1766 für die ersteren ein neues ausgearbeitet, das im Wesentlichen in Geist und Richtung gleichen Charakter trug und daher in der Veränderung der Terte gleiche Willkür zeigte wie das Domgesangbuch. Bis zum Jahre 1861 ist es unverändert bei allen reformirten Gemeinden der Stadt, sowie bei denjenigen, die inzwischen auch Genossen der lutherischen Confession in sich aufgenommen hatten, in Kraft geblieben; als aber das Ministerium bei Veranstaltung der achten Auflage einen vor­zugsweise die älteren Kirchenlieder berücksichtigenden Anhang hinzufügte und dafür eine entsprechende Zahl der selten ge­sungenen Lieder des bisherigen Gesangbuchs ausschied, wurde es in dieser neuen Gestalt nicht von allen Gemeinden, die es bis dahin benußt hatten, eingeführt. Als viertes Gesangbuch be­stand daneben noch der Kleine Liederschat", regelmäßig nur in der einzigen neuerdings entstandenen unirten Gemeinde der Friedenskirche benußt, außerdem aber auch bei besonderen An­dachtsversammlungen in einzelnen reformirten Gemeinden im

Gebrauch.

So war die Lage der Sache, als die Domgemeinde am 10. December 1867 auf den Antrag ihrer Prediger den Be. schluß faßte, ihr Gesangbuch einer zeitgemäßen Revision" zu unterziehen. Zu diesem Entschluß hatten namentlich die Er wägungen geführt, ,, daß das bestehende Gesangbuch weder den Anforderungen unseres heutigen kirchlichen Lebens noch des

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