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noch durch eigene dichterische Kraft sich auszeichnete. In der Gestalt, welche es damals erhielt, ist das Gesangbuch in elf unveränderten Auflagen bis heute verblieben. Wenige Jahre später, 1812, wurde von dem Ministerium( Predigercollegium) der reformirten Kirchen an Stelle des für die reformirten Stadtund Landgemeinden bestehenden Gesangbuchs vom Jahre 1766 für die ersteren ein neues ausgearbeitet, das im Wesentlichen in Geist und Richtung gleichen Charakter trug und daher in der Veränderung der Terte gleiche Willkür zeigte wie das Domgesangbuch. Bis zum Jahre 1861 ist es unverändert bei allen reformirten Gemeinden der Stadt, sowie bei denjenigen, die inzwischen auch Genossen der lutherischen Confession in sich aufgenommen hatten, in Kraft geblieben; als aber das Ministerium bei Veranstaltung der achten Auflage einen vorzugsweise die älteren Kirchenlieder berücksichtigenden Anhang hinzufügte und dafür eine entsprechende Zahl der selten gesungenen Lieder des bisherigen Gesangbuchs ausschied, wurde es in dieser neuen Gestalt nicht von allen Gemeinden, die es bis dahin benußt hatten, eingeführt. Als viertes Gesangbuch bestand daneben noch der Kleine Liederschat", regelmäßig nur in der einzigen neuerdings entstandenen unirten Gemeinde der Friedenskirche benußt, außerdem aber auch bei besonderen Andachtsversammlungen in einzelnen reformirten Gemeinden im
Gebrauch.
So war die Lage der Sache, als die Domgemeinde am 10. December 1867 auf den Antrag ihrer Prediger den Be. schluß faßte, ihr Gesangbuch einer zeitgemäßen Revision" zu unterziehen. Zu diesem Entschluß hatten namentlich die Er wägungen geführt, ,, daß das bestehende Gesangbuch weder den Anforderungen unseres heutigen kirchlichen Lebens noch des
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