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Andachten die auch dem Gesangbuch zum gottesdienstlichen Gebrauch der Reformirten Gemeinden in Kurpfalz beygefügt werden können
Entstehung
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Abschrift.

Mir Karl Theodor von Gottes Gna­

den Pfalzgraf bey Rhein, Herzog in Ober- und Nieders bayern, des heiligen Römischen Reichs Erztruchses und Kurfürst, zu Gülch, Eleve und Berg, Herzog, Landgraf zu Leuchtenberg, Fürst zu Mirs, Marquis zu Bergen op Zoom, Graf zu Beldenz, Sponheim, der Mark und Ravensberg, Herr zu Navenstein 2c. 2c.

Bekennen öffentlich mit diesem Briefe, und thuen fund jeder­manniglich; Nachdem bey uns der Buchhändler zu Mannheim­Heinrich Valentin Bender seines bessern Aufkommens willen, um ein Privilegium exclufivum zum Verlage des in unserer Kurpfalz eingeführt werdenden neuen allgemeinen reformirten Gesangbuchs unterthänigst angesuchet, daß Wir dessen Bitte, nach darüber von unserm kurpfälzischen Kirchenrathe eingezogenem Bericht in Gna­den statt gethan, fortgedachtem Bender das nachgesuchte Privile­gium dergestalt ertheilet haben, daß selbiger, unter denen zwis fchen erwehntem Kirchenrathe und Ihme vereinbarten Bedingnis fen, jenes Gesangbuch seinem unterthänigsten Begehren gemås, in offenem Druck ausgehen, hin und wieder feil haben, und verz kaufen lassen, auch dieses Gesangbuch niemand in unsern Kur­und Fürstlichen sämtlichen Landen nachdrucken, noch ohne Wissen und Willen ersagten Benders, verkaufen, einführen und debitiren moge. Wie wir dann gegenwärtiges Privilegium hiermit, und Kraft dieses, gnädigst ertheilen, annebenst allen in unsern samt: lichen Landen ansässigen Buchhändlern, Buchdruckern, und sonst jedermänniglich hiermit ernstlich gebieten, daß sie, oder jemand von ihrentwegen, befragtes Gesangbuch, weder in dem heraus gegeben werdenden Format nachzudrucken, noch einzuführen, zu distrahiren, oder zu verkaufen sich unterfangen sollen, bey Ver­meidung