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Andachten die auch dem Gesangbuch zum gottesdienstlichen Gebrauch der Reformirten Gemeinden in Kurpfalz beygefügt werden können
Entstehung
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meidung Unserer kurfürstlichen Ungnade, und hundert Ducaten Geldstrafe,( wovon die eine Hälfte Unserm Aerario, die andere Halbscheid aber ihme Bender zufallen solle) auch Verlust des Nachdrucks, welchen er Bender, oder dessen Bevollmächtigte, mit Hülfe und Zuthun eines jeden Orts Obrigkeit, wo dergleichen wird gefunden werden, alsogleich aus eignem Gewalt, ohne männiglichen Verhinderung zu sich zu nehmen, fort, damit nach Gefallen zu handlen, und zu thuen, befugt zu seyn, wir hierz durch erklären, weß Endes auch, andern zur Nachricht und Wars nung, dieses Unser kurfürstliches Privilegium in oft angeregtem Gesangbuch wird vorangedrucket werden. Urkund Unserer eigens håndigen Unterschrift, und beygesetzten geheimen Kanzles Secrets Insiegels, München am 30. Jenner 1783.

Karl Theodor, Kurfürst.

vt. Freyherr von Oberndorff.

( L.S.)

Ad Mandatum Sereniffimi Do­mini Elect. proprium.

Reibeld.

Vor­