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3) Daß diese unsere Gebete, als Ausgüffe unserer Bruderliebe, als Beweife unseres zärts lichen Andenkens an die Bürger jener Welt, in die auch wir nach dem Tode eingehen, Gott nicht mißfallen werden; daß wir es aber gez trost dem allweisesten und allgütigsten Bater des Weltalls überlassen sollen, ob, und in wie ferne er bey der fernern Leitung unserer vers storbenen Freunde und Brüder Rücksicht auf unsere gutgemeinten Gebete und Religionsübungen nehmen wolle; daß wir unsern geistlis chen Werken und Andachten für die Verstore benen teine unfehivare, und den Weltrichter gleichsam nöthigende Kraft beylegen dürfen; und daß wir uns über den Zustand dieser Ab: geschiedenen in keine nähere Untersuchung eina lassen sollen, da uns dabey die Fackelndes Glaubens nicht vorleuchtet, wir also Gefahr laufen, irrige und abergläubische Meinungen hierüber auszuspinnen, und in falsche Andachten zu verfallen, die uns zu unnöthigem Geldaufe wande verleiten, und unsere sonst so reine, heilige und ehrwürdige Religion lächerlich und verächtlich machen.( Vergl. D. Brevir, 4. B. 20 20 43 10. 88 C.
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