Vorwort.
VII
werden sollte. Und bedenklich mußte es scheinen, ein besonderes Gebet, dessen Stelle jene Confirmationsgesänge vertreten sollen, für das Confirmationsfest zu geben, weil die liturgische Anordnung und Einrichtung dieser Handlung dem jedesmaligen Ermessen des Geistlichen überlassen ist und, so lange wir nicht im Besige einer zeitgemäßen Agende sind, in de tul no überlassen bleiben muß.
Die im Register und in der Uebersicht der Liederverfasser mit biographischen Andeutungen etwa vorhandenen Irrthümer sind unter thätiger, dankenswerther Mitwirkung fachkundiger Männer in der hymnologischen Literatur beseitigt, sowie die im Laufe der Zeit nöthig gewordenen Aenderungen und Nachträge gemacht worden, und was für Orthographie und Interpunction geschehen, gründet sich auf die für unsere No achil Zeit unabweisbaren Foderungen der Sprachlehre.
Die an den gehörigen Stellen unter den Liedern eingeklammerten Nummern haben auf die ausgefallenen Lieder Bezug, und alle übrigen auf die äußere Form bezügliche Veränderungen, wie namentlich das Weglassen der besonderen im Texte befindlichen Unterabtheilungen, sind aus Rücksicht auf Raumersparniß und eben dadurch mögliche Preis1sm and dad bln nommel sósiz& ermäßigung geschehen.
Jedoch bei aller veränderten Gestalt unsers Gesangbuches ist den Besitzern der ersten Auflage ein ungestörter Gebrauch auch für die allgemeine Gottesverehrung gesichert geblieben, und nur die eine Rücksicht nothwendig geworden, daß bei der Auswahl der Lieder für den kirchlichen Gebrauch diese neue Aufsodanie lage
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