Vorbericht.
VII
der Gottseligkeit zu vermehren und zu befestigen, wurde der forgfältigste Fleiß vorgeschrieben, die in den Liedern ausgedrückten Gedanken, wo es für nöthig erachtet würde, zu einer allgemeinern Verständlichkeit und größern Bestimmtheit zu bringen, und dennoch das Rührende, was sie haben können, nicht zu vermindern, sondern vielmehr denselben, wiewohl mit beständiger Rücksicht auf die Allgemeinheit ihres Gebrauchs, wo möglich, mehr Lebhaftigkeit mitzutheilen, und davon dasjenige abzusondern, was gute Empfindungen schwächen oder hindern kann. Zu dem Ende sollte der Vortrag und Ausdruck hell und dem allgemeinen Begriffe angemessen, leicht, rein, und doch edel, biblisch, ohne undeutsch und morgenländisch zu werden, dabei aber doch so beschaffen seyn, daß allezeit die göttliche Quelle sichtbar bliebe, aus welcher die in den Liedern herrschenden Belehrungen, Gesinnungen und Empfindungen geschöpft wären. Aus eben dem Grunde ward es für nöthig erklärt, die Gesetze der Sprachrichtigkeit nicht, unter dem Vorwande, daß es nur auf die Gedanken ankomme, aus den Augen zu setzen, und weder die Regeln des Versbaues oder Wohllautes zu beleidigen, noch leere oder vom Zwange des Reimes abgenöthigte Ausfüllungen zu dulden, noch, in der Meinung, den Vorstellungen mehr Stärke, Schwung und Nachdruck zu geben, zu schwere, zu fühne, dem gemeinen Ohre zu ungewöhnliche Wendungen in den Wortfügungen, oder Wortversetzungen zuzulassen, die bei einer ordentlichen Geschwindigkeit des Gesanges nicht bemerkt noch verstanden werden können, und eben deswegen Rührung und Eindruck gemeiniglich mehr hindern, als sie ste zu verstärken scheinen. Die Folge der Lieder sollte, so weit sich's thun ließe, nach der natürlichen Ordnung und Verbindung der chriftlichen Lehren miteinander eingerichtet; die Hauptsumme derselben zur lekchtern Uebersicht und Erinnerung ihres verschiedenen Inhaltes, und zum weitern Nachdenken darüber, in kurzen unter einander zuſammenhängenden Sätzen angezeigt; die ganze Arbeit aber vor ihrer Bekanntmachung einer höhern Beurtheilung, und nach deren Ermessen auch dem Gutachten einsichtsvoller, einheimischer und selbst auswärtiger Gottesgelehrten übergeben, und, was dabei erinnert würde, mit Treue und Sorgfalt gemüßt werden.
Nach diesen Absichten und Vorschriften ist dieß neue allgemeine Gesangbuch für die Herzogthümer Schleswig und Holstein mit dem dazu erforderlichen Aufwande von Zeit, dem Kö


