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Allgemeines Gesangbuch auf Königlichen allergnädigsten Befehl dem öffentlichen und häuslichen Gebrauche in den Gemeinen der Herzogthümer Schleswig und Holstein gewidmet und mit Kgl. allerhöchsten Privilegio herausgegeben
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Vorbericht.

Diese so wichtigen Betrachtungen konnten nicht übersehen noch vernachlässigt werden, als bereits vor verschiedenen Jahren durch einen Königlichen Befehl verfügt wurde, daß, sobald eine neue Auflage des noch nicht durchgängig eingeführten Gesang­buches nöthig würde, eine neue zum allgemeinen öffentlichen und häuslichen Gebrauche bestimmte Sammlung gottesdienstli­cher Gesänge veranstaltet, das zeitherige Gesangbuch der Priz vaterbauung überlassen, das neue aber also eingerichtet werden follte, daß jeder gute Endzweck geistlicher Lieder so weit erreicht werden möchte, als es nach den Vortheilen und Bedürfnissen unsrer Zeit möglich wäre. Dieser Absicht zufolge wurde ver­ordnet, bei der zweckmäßigen Veränderung derjenigen, welche beibehalten zu werden verdienten, wie bei der Aufnahme oder Ausarbeitung neuer Gesänge, zuvörderst die genaueste Üleberein­stimmung ihres Inhalts mit den unstreitigen Lehren der Schrift und mit unsern öffentlichen Bekenntnissen derselben zum unver­rückten Augenmerke zu haben; sich mit Befestigung der Christen in der Wahrheit und in der Abneigung gegen alle schädliche Irrthümer eben so sehr die Beförderung eines duldsamen, sanft­müthigen und schonenden Sinnes gegen die Irrenden angelegen seyn zu lassen; sich dabei zwar solcher kirchlichen Kunstwörter zu enthalten, welche über die gemeine Fassung hinausgehen, und Kenntnisse vorausseßen, die nur Lehrer haben müssen, aber auch nicht aus Aengstlichkeit oder zeitgefälliger Nachsicht die bisher in der Religion gebräuchlichen und leicht verstandenen Ausdrücke zu vermeiden, bei deren Verwerfung den Christen die dadurch feierlich bekannten und behaupteten wahren Lehren mur desto leichter und unmerklicher entzogen werden können. Auch sollte es in Ansehung des Inhalts Pflicht seyn, aus den in den Lie­dern enthaltenen Vorstellungen alles, was der Würde der Re­ligion nicht angemessen ist, alles Spielende, und, was von leicht­sinnigen Gemüthern zur Entheiligung göttlicher Lehren gemiß­braucht worden ist, oder leicht dazu gemißbraucht werden könnte, das falsche Wunderbare, und Gegensäße, welche in dem Ver­hältnisse christlicher Lehren gegen einander keinen Grund haben, überhaupt aber das zu entfernen, was sinnreich scheinen kann, ohne einem ernstlichen Nachdenken Wahrheit darzubieten, oder im Herzen wirklich gottselige und tugendhafte Gesinnungen zu erregen und zu befördern. Um durch die Deutlichkeit, die Ges wißheit und eine müßliche Ausführlichkeit richtiger Einsichten in die Offenbarung gute Rührungen und ernstliche Entschließungen

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