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Allgemeines Gesangbuch auf Königlichen allergnädigsten Befehl dem öffentlichen und häuslichen Gebrauche in den Gemeinen der Herzogthümer Schleswig und Holstein gewidmet und mit Kgl. allerhöchsten Privilegio herausgegeben
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Vorbericht.

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Je zweckmäßiger durch treue Bemühungen alles, was zum

christlichen Gottesdienste gehört, nach der eigentlichen Bestim­mung desselben eingerichtet wird, desto mannigfaltiger und grö­ßer ist der Segen, welchen jedermann davon erwarten darf. Einen besondern und vorzüglichen Theil der öffentlichen und häuslichen Verehrung Gottes machen unstreitig die Gesänge aus, die entweder zu lebhaftern Darstellungen aller der Gesin­nungen und Empfindungen, welche die Lehren des Christen­thums erwecken und unterhalten sollen, bestimmt, oder zu ges meinschaftlichen Belehrungen, Ermahnungen, Warnungen und Tröstungen eingerichtet sind. Auch hier ist's Pflicht, stets nach einer größern Vollkommenheit zu streben und dem Gefühle die­ser Pflicht ist der ausgebreitete Eifer unsrer Zeiten zuzuschrei­ben, auch die der öffentlichen und häuslichen Andacht gewid­meten Liedersammlungen einer größern Vollkommenheit und Nutzbarkeit näher zu bringen; die bereits vorhandenen Gesänge zu verbessern; diejenigen, welche ihrer Bestimmung nicht genug zu thun scheinen, mit angemessenern zu verwechseln; und auch neue mit Fleiß und wahrer Theilnehmung an ihrem Inhalte ausgearbei­tete Lieder, besonders über Materien, worüber man noch keine brauchbare hatte, zu jenen hinzuzufügen. Gelinget diesem Gifer nicht Alles, was er unternimmt, so vollkommen, als es einer

löblichen Absicht wegen zu wünschen wäre: so verliert derselbe dadurch weder seinen Werth, noch den Segen, den er im Ver­trauen auf Gott von redlichen Bestrebungen nach diesem Ziel Hoffen kann.