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Allgemeines Gesangbuch auf Königlichen allergnädigsten Befehl dem öffentlichen und häuslichen Gebrauche in den Gemeinen der Herzogthümer Schleswig und Holstein gewidmet und mit Kgl. allerhöchsten Privilegio herausgegeben
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IV

und einer außerdem noch an Unsern Fiscum zu entrichtenden will­kührlichen Brüche bestrafet werden solle.

Wohingegen Impetrantes nicht nur allemahl eine zureichende Unzahl Exemplarien in Vorrath zu halten und selbige zur Erleichte­rung des Ankaufs in beyden Hertzogthümern allenthalben zu verthei­len und feil zu biethen haben, sondern auch bei solchem Verkauf über den ihnen vorzuschreibenden, zu durchgängiger Nachricht auf dem Titelblatte anzuzeigenden Preis sowohl der kleinern als der grő­Bern Auflage, nicht hinausgehen müßen, und von der ersten Auf­ge überhaupt Ein Tausend Exemplarien für jedes Hertzogthum und zwar 500 von dem größern und 500 von dem kleinern For­mate, mithin zusammen 2000 Stück den Armen zum Besten, auf Erfordern unentgeltlich abliefern sollen.

Was übrigens von Uns dem Buchführer Proft in Unserer Residenzstadt Copenhagen, der Nachdruck dieses neuen Gesangbuchs für die St. Petri Gemeinde, daselbst verstattet worden; so haben die Impetranten ihn bey dieser Freyheit und Vergünstigung so lange er sich in den ihm angewiesenen Schranken hält, ruhig zu laffen.

Wornach sich Männiglich allerunterthänigst zu achten.

Urkundlich unter Unserm Königlichen Handzeichen und vor­gedruckten Insiegel. Gegeben auf Unserm Schloße Fridensburg, den 5. Juli 1780.

( L.S.)

R.

Bernstorff.

Schüß.

Christian Rex.

H. Kruck.

Privilegium für die Waisenhäuser zu Schleswig, Flensburg und Tundern, die Meldorffische Armen- Schule und das Schul­meister- Seminarium zu Kiel, auf den alleinigen Verlag des in den Hertzogthümern Schleswig und Holstein einzuführenden neuen allgemeinen Gesangbuchs.

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