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Gesangbuch für die evangelisch-lutherische Landeskirche des Königreichs Sachsen / hrsg. von dem ev.-lutherischen Landeskonsistorium im Jahre 1883
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Die 21 Artikel des Glaubens 2c.

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vermeint, Gnade zu verdienen und so der Obrigkeit Gebot ohn Sünde für Sünde genug zu thun, untüchtig nicht geschehen mag, soll man Gott und wider das Evangelium. mehr gehorsam sein denn den Men­schen. Actor. IIII.

Der XVI. Artikel.

Von dem weltlichen Regiment. Von Polizei und weltlichem Regiment wird gelehrt, daß alle Obrigkeit in der Welt und geord­nete Regimente und Gesetze, gute Ordnung, von Gott geschaffen und eingesetzt sind, und daß Christen mögen in Obrigkeit, Fürsten- und Richter- Amt ohne Sünde sein, nach kaiserlichen und andern üblichen Rechten Urteil und Recht sprechen, Übelthäter mit dem Schwert stra­fen, rechte Kriege führen, strei­ten, kaufen und verkaufen, auf­gelegte Eide thun, Eignes haben, ehelich sein 2c.

Hie werden verdammt die Wieder täufer, so lehren, daß der Obange­zeigten keines christlich sei.

Auch werden diejenigen verdammt, so lehren, daß christliche Vollkom­menheit sei, Haus und Hof, Weib und Kind leiblich verlassen und sich der vorberührten Stücke äußern, so doch dies allein rechte Voll­kommenheit ist: rechte Furcht Gottes und rechter Glaube an Gott. Denn das Evangelium lehrt nicht ein äußerlich, zeitlich, sondern innerlich, ewig Wesen und Gerechtigkeit des Herzens, und stößt nicht um weltlich Regiment, Polizei und Ehestand, sondern will, daß man solches alles halte, als wahrhaftige Gottesordnung, und in solchen Ständen christliche Liebe und rechte gute Werke, ein jeder nach seinem Beruf, beweise. Derhal­ben sind die Christen schuldig, der Obrigkeit unterthan und ihren Ge­boten gehorsam zu sein, in allem, so ohne Sünde geschehen mag. Denn

Der XVII. Artikel.

Von der Wiederkunft Chrifti zum Gericht.

Auch wird gelehrt, daß unser Herr Jesus Christus am jüng­sten Tage kommen wird, zu richten, und alle Toten auferwecken, den Gläubigen und Auserwählten ewiges Leben und ewige Freude ge­ben, die gottlosen Menschen aber und die Teufel in die Hölle und ewige Strafe verdammen.

Derhalben werden die Wieder­täufer verworfen, so lehren, daß die Teufel und verdammten Menschen nicht ewige Pein und Qual haben werden.

Item, hie werden verworfen etliche jüdische Lehren, die sich auch jekund ereignen, daß vor der Auferstehung der Toten eitel Heilige, Fromme ein weltlich Reich haben und alle Gottlosen vertilgen werden.

Der XVIII. Artikel.

Vom freien Willen.

Vom freien Willen wird ge­lehrt, daß der Mensch etlicher Maßen einen freien Willen hat, äußerlich ehrbar zu leben und zu wählen un­ter denen Dingen, so die Vernunft begreift. Aber ohne Gnad, Hilfe und Wirkung des heiligen Geis stes vermag der Mensch nicht, Gott gefällig zu werden, Gott herz­lich zu fürchten, oder zu glauben, oder die angeborne böse Lust aus dem Herzen zu werfen, sondern sol ches geschieht durch den heiligen Geist, welcher durch Gottes Wort gegeben wird; denn Paulus spricht