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empfingen, um sich in der Treue gegen Jesum und in der gegenseitigen Bruderliebe zu stårs ken. Aber auch heut zu Tag ist es noch für jes den Christen Pflicht, oft an der Feier des Abendmahls Theil zu nehmen. Denn er ist das seinem Erlöser, er ist es seinem Mitchristen, er ist es sich selbst schuldig.
Dem Erldser ist er es schuldig, er mag ihn entweder als seinen Oberherrn, oder als seinen Wohlthäter betrachten. Man hat sichs ja von jeher zur Pflicht gemacht, den letzten Willen solcher Personen aufs pünktlichste za erfüllen, die uns entweder zu befehlen, oder die sich um uns verdient gemacht hatten. Man hat von jeher Bedenken getragen, in ihren letzs ten Anordnungen etwas eigenmächtig zu äne dern, weil man sie als etwas heiliges und ehrwürdiges ansahe, das man nicht angreis fen, nicht verlegen dürfte. Wer nun Jesum für seinen Herrn, für das Oberhaupt der christlichen Kirche erkennt, wer es weiß, daß von ihm unser Glück auf Erden, unsere Se ligkeit im Himmel abhångt, sollte der nicht den letzten Befehl dieses seines Herrn: Solches thut zu meinem Gedächtniß, gern vollbringen? Sollte er sich nicht freuen, durch die Theilnahme am Abendmahle eine sichts bare Probe seines Gehorsams abzulegen? Und ist er es etwa nicht werth, daß wir ihm zu Ehren ein besonderes Fest feiern? War er nicht der großmüthigste Freund und höchste B


