Druckschrift 
Großzellerisches Blumenbüschlein, oder Marianischer Blumenstrauß, worin überaus anmuthige Gebete zur Morgens- und Abendszeit, zur heiligen Messe, Beicht, Communion, und bei Wallfahrten; wie auch zu der allerheiligsten Dreifaltigkeit [...] : zum frommen Angedenken an die 7te Jubiläumfeier der Gnadenkirche zu Maria-Zell, im Jahre 1857
Entstehung
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Ursprung und Aufnahme

Buße gethan, gebeichtet, und an den 4 Hauptfe­sten unserer Frau, wie nicht minder am Himmel­fahrtstage und Kirchweihtage die Kirche andächtig besuchen, jährlich von den ihnen auferlegten Buß­werken, hundert Tage Nachlaß zugestand. Diesen Ablaß vermehrte eilf Jahre später Innocenz VI., und Clemens der VI. setzte noch für Jene, welche die Kirche zu Zell am Geburtstage des Herrn, zu Ostern und zu Pfingsten besuchten, einen Nachlaß von einem Jahr und 40 Tagen.

Solche Gnaden und Privilegien, welche Roms Päpste und Desterreichs Fürsten diesem Gottes­Hause angedeihen ließen, erregten manchen Neid, manche Beschimpfungen und selbst manchen gefähr­lichen Ueberfall der sorglos und gläubig hierher wallenden Pilger. Diesem Uebel zu steuern, er­theilte Kaiser Sigismund dem Abte Heinrich II. einen freien Geleitsbrief, welcher im Jahre 1442 von dem Concilium zu Basel bestätiget, und allen Jenen den Kirchenbann angedrohet wurde, welche den nach Maria- Zell Wallfahrenden ein Hinderniß in den Weg legten.

Vorzüglich günstig aber zeigte sich Kaiser Friedrich III., der mit seinem Bruder Albert VI. dem damaligen Papste Nikolaus V. die Vorstel­lung machte, er möchte doch der Zeller'schen Kirche vor anderen gedenken, indem Gläubige aus allen Gegenden sie besuchten, und kaum ein Tag vor­über ginge, wo nicht merkwürdige Gnaden, die der allmächtige Gott zum Ruhme seiner heiligsteu Gebärerin wirkte, allda sich zuzutragen pflegten.