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Ursprung und Aufnahme
Buße gethan, gebeichtet, und an den 4 Hauptfesten unserer Frau, wie nicht minder am Himmelfahrtstage und Kirchweihtage die Kirche andächtig besuchen, jährlich von den ihnen auferlegten Bußwerken, hundert Tage Nachlaß zugestand. Diesen Ablaß vermehrte eilf Jahre später Innocenz VI., und Clemens der VI. setzte noch für Jene, welche die Kirche zu Zell am Geburtstage des Herrn, zu Ostern und zu Pfingsten besuchten, einen Nachlaß von einem Jahr und 40 Tagen.
Solche Gnaden und Privilegien, welche Roms Päpste und Desterreichs Fürsten diesem GottesHause angedeihen ließen, erregten manchen Neid, manche Beschimpfungen und selbst manchen gefährlichen Ueberfall der sorglos und gläubig hierher wallenden Pilger. Diesem Uebel zu steuern, ertheilte Kaiser Sigismund dem Abte Heinrich II. einen freien Geleitsbrief, welcher im Jahre 1442 von dem Concilium zu Basel bestätiget, und allen Jenen den Kirchenbann angedrohet wurde, welche den nach Maria- Zell Wallfahrenden ein Hinderniß in den Weg legten.
Vorzüglich günstig aber zeigte sich Kaiser Friedrich III., der mit seinem Bruder Albert VI. dem damaligen Papste Nikolaus V. die Vorstellung machte, er möchte doch der Zeller'schen Kirche vor anderen gedenken, indem Gläubige aus allen Gegenden sie besuchten, und kaum ein Tag vorüber ginge, wo nicht merkwürdige Gnaden, die der allmächtige Gott zum Ruhme seiner heiligsteu Gebärerin wirkte, allda sich zuzutragen pflegten.


