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Gnaden und Ablässe des fünffachen Skapuliers : mit entsprechenden Andachtsübungen / von einem Ordenspriester. Mit Erlaubniß geistlicher Obrigkeit
Entstehung
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Bemerkungen.

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Ablaffes verrichtet werden sollen, sind in den päpstlichen Ausschreiben selten angegeben und dann der freien Wahl eines Jeden überlasſen. Es wird angenommen, daß fünf Vater unser und fünf Ave Maria, oder beiläufig so viele andere. mündliche Gebete hinreichend seien.

23. An Einem und demselben Tage kann man mehrere Ablässe gewinnen. Es müssen dann die vorgeschriebenen guten Werke, also Ablaßgebete, Kirchenbesuch.. mit Ausnahme der nicht wieder­holbaren, wie Communion, Fasten u. dgl., so vielmal 2) verrichtet werden, als man Abläffe gewinnen will.

24. Ist ein Kirchenbesuch erforderlich, so darf man die Ablaßgebete verrichten, während man aus einer andern Grunde in der Kirche ist, und braucht nicht eigens der Ablaßgebete wegen die Kirche von neuem zu besuchen.

25. Wenn Jemand durch andauernde Körper: schwäche gehindert ist, das Haus zu verlassen, so kann ihm der Beichtvater die Communion und den Besuch einer Kirche oder Kapelle des Ortes ( wenn ein solcher vorgeschrieben ist), nicht aber die Beicht, in andere fromme Werke umwandeln 8).

26. Wenn es von einem Ablasse heißt, derselbe könne ,, auch den Armen Seelen zugewendet wer­den", so hat man die Wahl 4), ihn für die Ar­men Seelen oder für sich selbst zu gewinnen; man kann ihn somit nicht zugleich für die Ar­men Seelen und für sich selbst, noch auch zwei­mal, das eine Mal für sich, das andere Mal für die Armen Seelen erlangen.

1) H. A.-C., 29. Mai 1841 2) H. A- C., 29. Mai 1841, 29. Februar 1864.- 3) H. A.-C., 18. Sept. 1862- 4) H. A.-C., 15. Januar 1839.

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