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Das heilige Jubiläum im Jahre der Gnade 1875 : zugleich ein Gebetbüchlein für bußfertige Christen. Mit oberhirtlicher Gutheißung
Entstehung
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Rundschreiben

zur Erhöhung der Kirche, zur Heiligung des christlichen Volkes und zur Ehre Gottes ein allgemeines und großes Jubiläum, welches durch das ganze nächstfolgende Jahr 1875 dauern soll, ansagen, ausschreiben und verkündigen. Indem Wir in Rück­ficht auf dieses Jubiläum den obenerwähnten Ablaß, welcher bei Gelegenheit des vaticanischen Concils in Form eines Jubiläums bewilligt worden, gemäß Unserem und dieses heiligen apostolischen Stuhles Gutbefinden aufheben und für aufgehoben erklären, öffnen Wir weit jenen himmlischen Schatz, der aus den Verdien­sten, Leiden und Tugenden des Herrn und seiner jungfräulichen Mutter und aller Heiligen gebildet, und von dem Urheber des Heiles der Menschheit Uns zur Verwaltung anvertraut ist.

Im Vertranen auf die Barmherzigkeit Gottes und die Autorität seiner Apostel Petrus und Baulus, kraft der höchsten Binde- und Löse- Gewalt, welche der Herr Uns trotz Unserer Unwürdigkeit übertragen hat, bewilligen und verleihen Wir daher barmherzig im Herrn, allen und jedem Christgläubigen, sowohl denen, welche in Unserer heiligen Stadt leben oder die­felbe besuchen, als auch denen, welche außerhalb der genannten Stadt in irgend einem Theile der Welt sich aufhalten, und in Liebe und Gehorsamt gegen diesen heiligen Stuhl beharren, wenn in wahrer Buße, nach Ablegung der Beichte und Empfang der heiligen Communion Erstere die Bajiliken der heiligen Petrus und Paulus, sowie des heiligen Johannes im Lateran und der heiligen Maria genannt der Größeren, wenigstens einmal täg­lich, 15 ohne oder mit Unterbrechung sich folgende Tage hin­durch( seien es natürliche Tage oder firchliche, welche von der ersten Vesper des einen Tages bis zum letzten Abendläuten des folgenden Tages gerechnet werden), Lettere aber ihre Cathe­dral- oder Hauptkirche, und drei andere Kirchen derselben Stadt oder Ortschaft oder der Vororte derselben, welche von den Ordinarien, oder von Anderen im Auftrage derfelben, nach Kundwerdung dieses Unseres Schreibens bezeichnet werden, gleichfalls einmal täglich, 15 ohne oder mit Unterbrechung sich