Die Kirche und ihre Sprache.
katholische Sinn der Gläubigen. Sie wissen und fühlen es, daß die ganze Kirche, und gerade auch ihre wunderbare Liturgie, vom heil. Geiste durchweht ist, und halten mit Recht jedes Rütteln daran für einen Frevel. Wie schmerzlich wurde da und dort das Gewissen des Volkes in Sachen des Gottesdienstes gefoltert? Sollte es zufällig sein, daß gerade in jenen Gegenden, wo hierin am meisten gesündigt worden, auch das Band des Vertrauens zwischen Hirt und Heerde am meisten gelockert wurde? Wer waren die Wortführer der Muttersprache in dem Gottesdienste? Was erlaubte man sich außerdem? Und wie nennt man in Kirchenrecht und Sittenlehre das Benehmen, wenn sich ein beliebiger Kirchendiener herausnimmt, an der Liturgie der Apostel und ersten Christen sich zu vergreifen und selbst das Gebot einer allgemeinen Kirchenversammlung zu mißachten?') Oder war man zufrieden, blos die Sprache zu ändern? Was führte man denn eigentlich im Schilde? Und wenn das Unheilvolle nicht gelang, so verdanken wir es der göttlichen Vorsehung, welche für die Kirche in Deutschland gesundere Zeiten heraufführte.
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Bei den gebildetsten Völkern finden wir dem alltäglichen Gebrauch entzogene heilige Sprachen. Seit drei Jahrtausenden spricht der Inder sein Sanskrit nicht mehr, aber er ehrt es noch als heilige Sprache. Längst ist die Zendsprache des feueranbetenden Parsen gestorben, aber sie lebt noch in seinem Gottesdienste. Die Juden nahmen in der Babylonischen Gefangenschaft die Chaldäische oder Oft- Uramäische Sprache an, aber ihr altes Hebräisch blieb in der Liturgie. Die Griechen und Römer hatten bei ihren Opfern eine Menge veralteter Formeln; sie verstanden deren Sinn nicht oder kaum mehr, aber eine Änderung wollten sie dennoch nicht. 2) Die heiligen Bücher der Japanesen sind in einer fremden von der alltäglichen ganz verschiedenen Sprache verfaßt. ³) Und als ein großer Theil dieses Volkes das Evangelium angenommen hatte, so ließen es sich die neuen Christen nicht nehmen, nach vollendeter Messe drei ,, Vater
1) Trident. S. VII de Sacramentis, can. 13. S. XXII, can. 9; ibid. cap 8; ibid. decretum de observandis et evitandis in celebratione missæ. 2) Wilmers, Lehrb. der Rel. B. IV. S. 406. 2. Aufl. 1856.
2) Die Missionsgeschichte späterer Zeiten. Briefe aus Japan. Bd. I. S. 19. Augsburg 1798. 8.


