Druckschrift 
Das Buch der Kirche vom Palmsonntage bis zum weißen Sonntage, oder Die Charwoche [Karwoche] und Osterwoche mit allen ihren gottesdienstlichen Handlungen, Lateinisch und Deutsch, nebst Erklärung der dabei vorkommenden Ceremonie / von G. M. Pachtler
Entstehung
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Die Kirche und ihre Sprache.

Landessprache in der Hl. Messe eingeführt, und Alles laut vorgetragen werden.

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Selbst in neueren Konkordaten dringt der hl. Stuhl auf Beibehaltung der Kirchensprache; so im Bayerischen vom 5. Juni 1817, nach welchem die Erzbischöfe und Bischöfe nicht verhindert werden sollen, insbesondere auch darüber zu machen, daß in den kirchlichen Verrichtungen, vor­züglich aber in der Hl. Messe und in der Ver­waltung der Sakramente, die kirchlichen For­meln in Lateinischer Sprache gebraucht werden.') In einer Audienz am 10. Juli 1852 sprach sich Papst Pius IX. gegen den berühmten Kanzelredner Pater von Ravignan, aus der Gesellschaft Jesu, mit den Worten aus: Ich will nicht, daß ein Bischof nach Belieben ein Meßbuch oder ein Brevier machen kann."") Was wäre erst zu sagen, wenn einfache Priester es wagten? Man werfe uns nicht ein, daß Rom den neubekehrten Mähren im neunten Jahrhunderte die Meßfeier in Slavo­nischer Sprache gestattet habe. Die Apostel Mährens, die hh. Cyrillus und Methodius, sahen nämlich wohl ein, daß das Christenthum festen Halt bei jenem Slavenstamme nur dann bekomme, wenn man dem Nationalgefühle das Zu­geständniß der Slavonischen Kirchensprache mache, und wagten, wozu die Umstände nöthigten. Sie erregten aber auch im übrigen christlichen Abendlande großes Aufsehen, so daß der hl. Methodius 879 sich persönlich in Rom ver­theidigen mußte und endlich bei Papst Johann VIII. die Genehmigung seiner Liturgie unter der Bedingung erwirkte, daß das Evangelium zuerst in Lateinischer, hernach in Slavonischer Sprache gesungen werde. 3) Und wenn später Papst Innocenz IV.( 1243-1254) in derselben Sache er­klärte: Der Inhalt steht über der Sprache, nicht die Sprache

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1) Pro regimine dioecesium:

,, Archiepiscopis et Epi­scopis id omne exercere liberum erit, quod in vim pastoralis eorum ministerii.. competit ac praesertim.. invigilare, ut in ecclesiasticis functionibus, praesertim autem in Missa et in admini­stratione Sacramentorum, Ecclesiae formulae in lin­gua Latina usurpentur.

2) P. A. de Ponlevoy de la Comp. de Jésus; vie du R. P. de Ravignan. Paris 1860. 8. Tom. II., p. 249 et 250.

3) Die Stelle aus dem päpstlichen Schreiben bei Alzog, Universalgesch. der christl. Kirche. 7. Aufl. S. 432. Bei Manji tom. XVII, p. 182.