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Leben das Skapulier mit Hochachtung und als Diener Mariens getragen, die Gnade der Bekehrung und der Beharrlichkeit bis ans Ende des Lebens zu verschaffen besonders eifrig sich bemühen werde.
3) Ein drittes Gnaden- Vorrecht hat Maria denjenigen verheißen, welche nicht bloß das Skapulier beständig tragen, sondern auch noch die standesmäßige Keuschheit beobachten, und die kleinen Marianischen Tagzeiten beten oder, falls sie nicht lesen können, am Mittwoch und Samstag( außer wenn Weihnachten auf einen dieser Tage fällt) sich des Fleischessens enthalten, nemlich daß sie ihnen sobald als möglich, besonders am ersten Samstag nach dem Tode im Fegfeuer zu Hilfe kommen wolle.
4) Zu diesen von Maria gewährten Vorrechten hat die Kirche noch einige hinzugefügt aus dem von Gott ihr anvertrauten Schaße von Gnaden und Ablässen und auf Grund des Glaubensartikels von der Gemeinschaft der Heiligen. Sie verleiht nemlich denen, welche das Škapulier tragen, Antheil an allen guten Werken sämmtlicher Mitglieder dieser Bruderschaft, ferner an allen Nachtwachen, Fasten, Gebeten und Bußübungen des ganzen KarmelitenOrdens, zudem noch an allen Verdiensten auch sämtlicher anderen Klöster, Bruderschaften und Personen, also an allen geistigen Gütern der ganzen katholischen Christenheit. Außerdem haben
die Mitglieder der Skapulierbruderschaft die Vergünstigung, daß sie da, wo keine Karmeliten- Kirchen sind, die mit dem Besuche dieser Kirchen verbundenen Ablässe in ihren Pfarrkirchen gewinnen können. Endlich ist jeder Priester befugt, den sterbenden Mitgliedern der Skapulierbruderschaft eine besondere Generalabsolution, welche mit vollkommenem Ablasse ver
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