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Die Skapulierbruderschaft : ein Unterrichts- und Erbauungsbüchlein, zunächst für die Mitglieder dieser Bruderschaft und dann für jeden Erbauung suchenden Christen / von Adolf Pfister. Mit Approbation des hochw. Bischofs von Rottenburg
Entstehung
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bunden ist, zu ertheilen. Gnaden des hl. Skapuliers!

Welch' unermeßlich große

B.

Vollkommene Ablässe,

welche unter den gewöhnlichen Bedingungen des Empfangs der Hl. Sakramente und des Gebets nach der Meinung des Papstes gewonnen und den armen Seelen fürbittweise zuge­wendet werden können:

1) am Tag der Aufnahme in die Bruderschaft,

2) am Titularfest der Bruderschaft oder an einem Tag der Oftav desselben,

3) wo an den Monatsonntagen der Bruderschaft eine Prozession gehalten wird, für diejenigen, welche dieser bei­wohnen oder, im Verhinderungsfall, die kleinen Marianischen Tagzeiten oder wenigstens 50 Vater unser und Ave Maria beten und einen Akt der Reue mit dem festen Vorsage er­wecken, sobald als möglich die hl. Sakramente zu empfangen.

4) in der Todesstunde, wenn man den Namen Jesu mit dem Munde oder doch im Herzen ausspricht.

5) an folgenden Tagen des Jahres: 1. und 20. Januar, 2. und 4. Februar, 19. und 25. März, Gründonnerstag, Ostern, Schußfest des hl. Joseph( 3. Sonntag nach Ostern), Christi Himmelfahrt, Pfingsten, 3. 5. 16. und 25. Mai, 24. und 29. Juni, 2. 20. und 26. Juli, 7. 15. und 27. August, Fest des hl. Joachim( Sonntag in der Oktav von Mariä Himmelfahrt), 8. 14. und 29. September, 15. Oktober, 1. 21. und 24. November, 8. und 25. Dezember und außerdem an allen Mittwochen des ganzen Jahrs, beim Besuche einer Karmeliten- Kirche oder, da wo keine solche ist, der eigenen Pfarrkirche.

6) für die verstorbenen Mitglieder der Sta­pulierbruderschaft gilt die unschäßbare Vergünstigung, daß jede hl. Messe, ohne Ausnahme, welche für sie gelesen wird, privilegirt, d. h. mit einem vollkommenen Ablaß ver­bunden ist.