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venn das Weihnachtsfest auf einen dieser Tage fällt) des Fleischessens enthalten. Letzteres kann aus wichtigen Gründen von hiezu eigens bevollmächtigten Priestern in ein anderes gutes Werk umgewandelt werden.
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Diese zwei sind die einzigen unerläßlichen Verpflichtungen, und auch sie verpflichten nicht unter einer Sünde. Beſtimmte Gebete sind nicht vorgeschrieben, wohl aber angerathen, z. B. das ,, Gedenke, o gütigste Jungfrau, es sei noch nie erhört worden 2c."; oder drei Ave Maria mit dem Beisazze, durch deine unbefleckte Empfängniß und unversehrte Jungfrauschaft, o reinste Jungfrau, reinige mein Herz, meinen Leib und meine Seele. Im Namen des Vaters 2c.' oder täglich 7 Vater unser und Ave Maria zu den Freuden Mariens; oder das Gebet: O Mutter! gestatte nicht, daß ich etwas thue oder zulasse, was deines Namens unwürdig wäre oder was den Namen meiner Kindschaft entehren könnte." Ebenso ist es sehr rathsam, jeden Tag das unten S. 24 vorkommende Bundes- und Aufopferungsgebet in Vereinigung mit dem Morgengebet zu verrichten; auch sollen die Mitglieder da, wo Bruderschaftsandachten gehalten werden, diesen eifrig beiwohnen und, falls Opfergänge für dem Geiste der Bruderschaft entsprechende fromme Zwecke damit verbunden werden, auch hieran sich betheiligen, wo möglich an jedem Marienfeste die hl. Sakramente empfangen, die Ablässe der Bruderschaft zu gewinnen trachten, für die verstorbenen Bundesmitglieder beten und die Hl. Messe besuchen, durch Demuth, Bescheidenheit und Einfachheit der Kleidung sich auszeichnen. Dies alles dient dazu, daß der Geist der Bruderschaft, welcher ein Dienst Mariens ist, stets rein und lebendig er
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